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AGB Katalog / Online - Katalog Lady Killer
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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND WERBUNG VON LADY KILLER Begleitagentur
(nachfolgend LADY KILLER
genannt. Stand: Oktober 2007)
§1
„Auftrag“ im Sinne der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung treibenden oder
sonstigen Inserenten in den Katalogen von LADY KILLER zum Zwecke der Verbreitung und über
die Schaltung von Online-Werbung auf den Webseiten von LADY KILLER. Diese Bedingungen
gelten auch für Aufträge über Fremdbeilagen in den von LADY KILLER herausgegebenen
Katalogen. Von der Online-Werbung umfasst sind Werbeseiten im Blätter-Katalog,
Werbebanner, Pop-Ups, Special-Interest- und Keyword- Platzierungen.
§2
Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, LADYKILLER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§3
LADY KILLER ist berechtigt, die
vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. LADY KILLER wird seine Kunden indes
rechtzeitig, spätestens einen Monat vorher, über die Änderung unterrichten. LADY
KILLER
ist insbesondere berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese
mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen und bei
Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchst-richterlichen Rechtsprechung,
wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des
Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so
anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht.
§4
Der Auftrag kommt mit Annahme
des Kundenauftrags durch LADYKILLER zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per
E-Mail erfolgen.
§5
Wenn eine Werbeagentur
Werbeaufträge für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der
Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der
Werbeagentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als
Auftraggeber namentlich benannt werden und die Auftragserteilung an die
Werbeagentur schriftlich nachweisen.
§6
Werbemittler und Werbeagenturen
sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den
Werbungtreibenden an die Preisliste von LADY KILLER zu halten. Die von LADY
KILLER gewährte
Vermittlungsgebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben
werden.
§7
Für de Aufnahme von Anzeigen in
bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen Kataloge
besteht kein Anspruch. LADY KILLER steht es frei, die Schaltung einer Anzeige an
geeigneter Stelle vorzunehmen, es sei denn, die Schaltung wurde für eine
bestimmte Nummer, in einer bestimmten Ausgabe oder für einen bestimmten Platz
des betreffenden Katalogs vereinbart. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige
Zuleitung der Druckunterlagen. Ist der Auftrag in der bestimmten Nummer, der
betreffenden Ausgabe oder an dem bestimmten Platz des Katalogs nicht
auszuführen, ist LADY KILLER berechtigt, die Schaltung in einer anderen Nummer an
geeigneter Stelle vorzunehmen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen
Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§8
Eine Platzierung der
Online-Werbung wird nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung
der Interessen des Kunden vorgenommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine
Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen
Webseite.
§9
Der Kunde kann Werbeaufträge
für Online-Werbung nach Vertragsschluss stornieren. Die Stornierung muss
schriftlich erfolgen. LADYKILLER wird unverzüglich nach Eingang der Stornierung die
Schaltung der Online-Werbung beenden.
§10
Eine Stornierung bis zu acht
Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer kürzerfristigen
Stornierung ist LADY KILLER berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- Bei einer Stornierung weniger
als acht Wochen vor Schaltungsbeginn 30 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung nach
Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung
der Schaltung der Online-Werbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die
bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt.
§11
Abweichend von den vorstehenden
Regelungen ist eine kostenlose Stornierung bei Terminbuchungen nur bis
spätestens acht Wochen vor dem Schaltungstermin möglich.
§12
LADY KILLER behält sich vor,
Anzeigenaufträge – auch einzelne Schaltungen, Anzeigentexte und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von LADY KILLER abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für
LADY KILLER unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für
LADY KILLER
erst nach Vorlage eines Musters der Beilage oder deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Kataloge erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
Anzeigen, die aufgrund ihrer
redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, können von LADY
KILLER mit
dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht werden. Soweit Online-Werbung nicht
offensichtlich als Werbung erkennbar ist, kann LADY KILLER sie ebenfalls als solche
kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen und/oder vom
redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
§13
Der Kunde ist für die
rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen bzw. für die
rechtzeitige Lieferung der für die Online-Werbung erforderlichen Materialien
verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Kunde
verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen
Vorgaben von LADY KILLER entsprechende Vorlagen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss
anzuliefern.
§14
Sämtliche Leistungen von
LADYKILLER
stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung und Vornahme der
Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Kunden.
Für audio- bzw. videoverlinkte
Werbung (z. B. Banner, bei deren Anklicken sich ein Pop-Up- Fenster öffnet, in
welchem Audio- bzw. Videoinhalte wiedergegeben werden) ist der Kunde dafür
verantwortlich, dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder anderen
Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind.
§15
Bei der Übermittlung von
mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass
diese Daten innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw.
gespeichert werden.
§16
Digital übermittelte
Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten
Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen
unvermeidlich, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. In jedem Fall
ist ein Ausdruck per Fax an die Druckerei zu senden, um die sachliche
Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Kunden ausdrücklich
angefordert werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige
Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.
§17
Der Kunde hat vor einer
digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die
übermittelten Dateien frei von
eventuellen Computerviren sind. Entdeckt LADY KILLER auf einer per E- Mail übermittelten
Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde
hieraus Ansprüche geltend machen kann. LADY KILLER behält sich zudem vor, den Kunden auf
Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden
infiltrierten Computerviren LADY KILLER ein Schaden entstanden ist.
§18
Werden digital übermittelte
Druckvorlagen per Datenträger an LADYKILLER übermittelt, werden diese nur auf besonderen
Wunsch an den Kunden zurückgeschickt.
§19
Für erkennbar ungeeignete oder
beschädigte Druckunterlagen bzw. Werbemittel hat der Kunde nach Aufforderung
durch LADY KILLER unverzüglich Ersatz zu leisten. Kosten für die Anfertigung bestellter
Druckunterlagen bzw. für die Herstellung bestellter Werbemittel sowie für vom
Kunden gewünschte und von diesem wegen der technischen Qualität der gelieferten
Druckunterlagen bzw. Werbemittel zu vertretende erhebliche Änderungen
ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Sind etwaige
Mängel bei den Druckunterlagen bzw. Werbemitteln nicht sofort erkennbar, sondern
werden erst beim Druckvorgang bzw. bei der Schaltung deutlich, so stehen dem
Kunden bei ungenügendem Abdruck bzw. mangelhafter Schaltung keine Ansprüche zu.
§20
Der Kunde versichert, dass er
uneingeschränkter Inhaber aller für die Veröffentlichung und Verbreitung
erforderlichen Nutzungsrechte an den Werbemitteln ist. Er stellt LADY KILLER insofern von
allen Ansprüchen Dritter frei und gewährt LADYKILLER die zur Veröffentlichung der
Werbemittel erforderlichen Verwertungsrechte.
§21
Der Kunde sichert zu, dass er
berechtigt ist, die mit der Online-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen.
§22
Der Kunde hat bei ganz oder
teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der
Anzeige Anspruch auf Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt LADY KILLER eine ihm
hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Auftrages (Wandlung).
§23
Bei Mängeln der Online-Werbung
leistet LADYKILLER nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
§24
Der Kunde muss offensichtliche
Mängel der Online-Werbung innerhalb einer Frist von drei Werktagen ab
Lifeschaltung der Online-Werbung schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
§25
Im Übrigen haftet LADY KILLER nur,
soweit ihm, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht,
soweit Hauptleistungspflichten des Vertrages durch LADY KILLER verletzt werden.
§26
Im Falle leichter
Fahrlässigkeit ist eine Haftung von LADY KILLER und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und
gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden,
insbesondere bei Folgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden
sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Im Übrigen ist bei Vermögensschäden im
Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung von LADY KILLER auf die vom Kunden zu zahlende
Vergütung begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei
einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet LADY KILLER nach den
gesetzlichen Vorschriften.
§27
Alle Ansprüche des Kunden gegen
LADYKILLER wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online-Werbung verjähren ein Jahr
nach Anspruchentstehung, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
§28
Probeabzüge werden nur auf
ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. LADY KILLER berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Druckunterlagenschluss oder innerhalb einer
zwischen den Parteien vereinbarten Frist mitgeteilt werden.
§29
Sind keine besonderen
Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
§30
Falls der Kunde nicht
Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Preise für die Werbemittel
ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Bei Änderungen gelten die
neuen Bedingungen bei Preissenkungen auch für laufende Aufträge sofort, bei
Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen.
Soweit bei der Online-Werbung
die Vergütung auf TKP-Basis berechnet wird, informiert LADY KILLER den Kunden auf
Anforderung über die Anzahl der AdImpressions, der AdClicks sowie über die
AdClick-Rate (Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions) der Webseiten, auf denen
die Online-Werbung des Kunden platziert ist bzw., soweit die Vergütung auf
Pay-per-Click- Basis berechnet wird, über die Zahl der tatsächlichen Clicks.
§31
Die Rechnung ist innerhalb der
auf der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen
Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Vereinbarte oder eingeräumte Nachlässe für die Schaltung mehrerer Werbemittel
oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen
Menge und des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Menge
oder des zeitlichen Rahmens ist LADYKILLER berechtigt, den Nachlass anteilig nach dem
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass nachzuberechnen.
§32
Bei Zahlungsverzug oder
Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bzw., falls der
Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz berechnet. LADY KILLER kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden ist LADY KILLER berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum
Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
§33
LADY KILLER liefert auf Wunsch einen
Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann
ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine
rechtsverbindliche Bescheinigung von LADYKILLER über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige.
§34
Bei Ziffernanzeigen wendet
LADY KILLER
für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen
werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge aus
Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit
nicht abgeholt werden, werden vernichtet.
§35
Wird für konzernverbundene
Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche
Nachweis des Konzernstatus des Kunden erforderlich. Konzernverbundene
Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine
kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 % besteht.
Der Nachweis muss vor
Inanspruchnahme des Konzernrabatts erbracht werden. Konzernrabatte bedürfen in
jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von LADY KILLER. Die Beendigung
der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der
Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
§36
Durch höhere Gewalt (Streik,
Aussperrung, Betriebsstörungen etc.) eintretende Leistungsverzögerungen sind von
LADYKILLER nicht zu vertreten. LADYKILLER kann Wegfall des Ereignisses Anzeigen in der nächst
möglichen Ausgabe der Druckschrift und Online-Werbemittel unverzüglich
veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden insofern nicht zu.
§37
Änderungen oder Ergänzungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich, per Telefax oder per
E-Mail erfolgen. Das gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
§38
Eine etwaige Unwirksamkeit
einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der
beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommen.
§39
Gerichtsstand ist der Sitz von
LADY KILLER, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches
gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung einen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§40
Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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