Agentur Michele Zedda

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AGB - WERBUNG

 

AGB Katalog / Online - Katalog Lady Killer

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND WERBUNG VON LADY KILLER Begleitagentur

(nachfolgend LADY KILLER genannt. Stand: Oktober 2007)

§1

„Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung treibenden oder sonstigen Inserenten in den Katalogen von LADY KILLER zum Zwecke der Verbreitung und über die Schaltung von Online-Werbung auf den Webseiten von LADY KILLER. Diese Bedingungen gelten auch für Aufträge über Fremdbeilagen in den von LADY KILLER herausgegebenen Katalogen. Von der Online-Werbung umfasst sind Werbeseiten im Blätter-Katalog, Werbebanner, Pop-Ups, Special-Interest- und Keyword- Platzierungen.

§2

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LADYKILLER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§3

LADY KILLER ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. LADY KILLER wird seine Kunden indes rechtzeitig, spätestens einen Monat vorher, über die Änderung unterrichten. LADY KILLER ist insbesondere berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen und bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchst-richterlichen Rechtsprechung, wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht.

§4

Der Auftrag kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch LADYKILLER zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

§5

Wenn eine Werbeagentur Werbeaufträge für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich benannt werden und die Auftragserteilung an die Werbeagentur schriftlich nachweisen.

§6

Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste von LADY KILLER zu halten. Die von LADY KILLER gewährte Vermittlungsgebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

§7

Für de Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen Kataloge besteht kein Anspruch. LADY KILLER steht es frei, die Schaltung einer Anzeige an geeigneter Stelle vorzunehmen, es sei denn, die Schaltung wurde für eine bestimmte Nummer, in einer bestimmten Ausgabe oder für einen bestimmten Platz des betreffenden Katalogs vereinbart. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Zuleitung der Druckunterlagen. Ist der Auftrag in der bestimmten Nummer, der betreffenden Ausgabe oder an dem bestimmten Platz des Katalogs nicht auszuführen, ist LADY KILLER berechtigt, die Schaltung in einer anderen Nummer an geeigneter Stelle vorzunehmen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§8

Eine Platzierung der Online-Werbung wird nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden vorgenommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite.

§9

Der Kunde kann Werbeaufträge für Online-Werbung nach Vertragsschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. LADYKILLER wird unverzüglich nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online-Werbung beenden.

§10

Eine Stornierung bis zu acht Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer kürzerfristigen Stornierung ist LADY KILLER berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

- Bei einer Stornierung weniger als acht Wochen vor Schaltungsbeginn 30 % des Netto-Auftragswertes;

- bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der Online-Werbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt.

§11

Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist eine kostenlose Stornierung bei Terminbuchungen nur bis spätestens acht Wochen vor dem Schaltungstermin möglich.

§12

LADY KILLER behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Schaltungen, Anzeigentexte und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von LADY KILLER abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für LADY KILLER unzumutbar ist.

Beilagenaufträge sind für LADY KILLER erst nach Vorlage eines Musters der Beilage oder deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Kataloge erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, können von LADY KILLER mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht werden. Soweit Online-Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, kann LADY KILLER sie ebenfalls als solche kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

§13

Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen bzw. für die rechtzeitige Lieferung der für die Online-Werbung erforderlichen Materialien verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Kunde verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben von LADY KILLER entsprechende Vorlagen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss anzuliefern.

§14

Sämtliche Leistungen von LADYKILLER stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Kunden.

Für audio- bzw. videoverlinkte Werbung (z. B. Banner, bei deren Anklicken sich ein Pop-Up- Fenster öffnet, in welchem Audio- bzw. Videoinhalte wiedergegeben werden) ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder anderen Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind.

§15

Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.

§16

Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidlich, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax an die Druckerei zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Kunden ausdrücklich angefordert werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.

§17

Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die

übermittelten Dateien frei von eventuellen Computerviren sind. Entdeckt LADY KILLER auf einer per E- Mail übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. LADY KILLER behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren LADY KILLER ein Schaden entstanden ist.

§18

Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an LADYKILLER übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Kunden zurückgeschickt.

§19

Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen bzw. Werbemittel hat der Kunde nach Aufforderung durch LADY KILLER unverzüglich Ersatz zu leisten. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen bzw. für die Herstellung bestellter Werbemittel sowie für vom Kunden gewünschte und von diesem wegen der technischen Qualität der gelieferten Druckunterlagen bzw. Werbemittel zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen bzw. Werbemitteln nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang bzw. bei der Schaltung deutlich, so stehen dem Kunden bei ungenügendem Abdruck bzw. mangelhafter Schaltung keine Ansprüche zu.

§20

Der Kunde versichert, dass er uneingeschränkter Inhaber aller für die Veröffentlichung und Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte an den Werbemitteln ist. Er stellt LADY KILLER insofern von allen Ansprüchen Dritter frei und gewährt LADYKILLER die zur Veröffentlichung der Werbemittel erforderlichen Verwertungsrechte.

 §21

Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen.

§22

Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt LADY KILLER eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Auftrages (Wandlung).

§23

Bei Mängeln der Online-Werbung leistet LADYKILLER nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

§24

Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Online-Werbung innerhalb einer Frist von drei Werktagen ab Lifeschaltung der Online-Werbung schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

§25

Im Übrigen haftet LADY KILLER nur, soweit ihm, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit Hauptleistungspflichten des Vertrages durch LADY KILLER verletzt werden.

§26

Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von LADY KILLER und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere bei Folgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Im Übrigen ist bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung von LADY KILLER auf die vom Kunden zu zahlende Vergütung begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet LADY KILLER nach den gesetzlichen Vorschriften.

§27

Alle Ansprüche des Kunden gegen LADYKILLER wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online-Werbung verjähren ein Jahr nach Anspruchentstehung, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

§28

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. LADY KILLER berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Druckunterlagenschluss oder innerhalb einer zwischen den Parteien vereinbarten Frist mitgeteilt werden.

§29

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

§30

Falls der Kunde nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.

Die Preise für die Werbemittel ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Bei Änderungen gelten die neuen Bedingungen bei Preissenkungen auch für laufende Aufträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen.

Soweit bei der Online-Werbung die Vergütung auf TKP-Basis berechnet wird, informiert LADY KILLER den Kunden auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions, der AdClicks sowie über die AdClick-Rate (Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions) der Webseiten, auf denen die Online-Werbung des Kunden platziert ist bzw., soweit die Vergütung auf Pay-per-Click- Basis berechnet wird, über die Zahl der tatsächlichen Clicks.

§31

Die Rechnung ist innerhalb der auf der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Vereinbarte oder eingeräumte Nachlässe für die Schaltung mehrerer Werbemittel oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Menge und des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Menge oder des zeitlichen Rahmens ist LADYKILLER berechtigt, den Nachlass anteilig nach dem Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nachzuberechnen.

§32

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bzw., falls der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. LADY KILLER kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist LADY KILLER berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§33

LADY KILLER liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von LADYKILLER über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

§34

Bei Ziffernanzeigen wendet LADY KILLER für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge aus Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden vernichtet.

§35

Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Kunden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 % besteht.

Der Nachweis muss vor Inanspruchnahme des Konzernrabatts erbracht werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von LADY KILLER. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.

§36

Durch höhere Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen etc.) eintretende Leistungsverzögerungen sind von LADYKILLER nicht zu vertreten. LADYKILLER kann Wegfall des Ereignisses Anzeigen in der nächst möglichen Ausgabe der Druckschrift und Online-Werbemittel unverzüglich veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden insofern nicht zu.

§37

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Das gilt auch für Änderungen dieser Klausel.

§38

Eine etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

§39

Gerichtsstand ist der Sitz von LADY KILLER, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§40

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.